Stundensatz für Selbstständige

Stundensatz als Selbstständiger berechnen: aus Wunscheinkommen, Betriebskosten, Vorsorge und tatsächlich abrechenbaren Stunden. Kostenlos.

Wunscheinkommen pro Jahr

Was am Ende bei dir ankommen soll, vor Steuern

Betriebskosten pro Jahr

Büro, Technik, Software, Versicherung, Steuerberater

Vorsorge pro Jahr

Kranken- und Altersvorsorge, Rücklagen

Urlaub: 30 Tage
Krankheit: 10 Tage
Feiertage: 10 Tage
Stunden pro Arbeitstag: 8
Abrechenbarer Anteil: 60 %

Der Rest geht für Akquise, Angebote und Buchhaltung drauf

Stundensatz netto
68,13 €
81,07 € mit 19 % USt.
Tagessatz
545,02 €
bei 8 Stunden
Abrechenbare Stunden
1.013
von 1.688 Anwesenheitsstunden
Wunscheinkommen48.000,00 €
Betriebskosten9.000,00 €
Vorsorge und Rücklagen12.000,00 €
Benötigter Jahresumsatz69.000,00 €
Arbeitstage im Jahr211

Warum der Angestellten-Stundenlohn nicht als Maßstab taugt

Ein Angestellter mit 4.000 Euro brutto kostet seinen Arbeitgeber rund 4.800 Euro, arbeitet etwa 1.700 Stunden im Jahr und bekommt Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den halben Sozialversicherungsbeitrag dazu. Als Selbstständiger trägst du all das selbst – und zusätzlich die Zeit, die niemand bezahlt. Deshalb liegt ein tragfähiger Stundensatz regelmäßig beim Zwei- bis Dreifachen des vergleichbaren Angestelltenlohns.

Der abrechenbare Anteil ist die entscheidende Zahl

Von acht Stunden im Büro sind selten acht Stunden fakturierbar. Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung und die eigene Website tauchen auf keiner Kundenrechnung auf. Realistisch sind 50 bis 70 Prozent; wer neu anfängt oder viel Kaltakquise braucht, liegt darunter. Diese eine Zahl verändert das Ergebnis stärker als alle anderen zusammen – deshalb steht sie hier als eigener Regler.

Was in die Vorsorge gehört

Freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte zahlen den vollen Beitrag allein, realistisch 400 bis 900 Euro im Monat. Dazu kommen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits­schutz und eine Rücklage für auftragsschwache Monate. Wer diesen Block weglässt, rechnet sich einen Stundensatz schön, der die ersten Jahre trägt und danach nicht mehr.

Umsatzsteuer ist kein Einkommen

Der ausgewiesene Bruttobetrag gehört dem Finanzamt, nicht dir. Nur der Nettosatz ist deine Kalkulationsgrundlage. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus – für sie ist der Nettosatz zugleich der Rechnungsbetrag, und der Vorsteuerabzug entfällt.

Der Satz ist eine Untergrenze, kein Preis

Diese Rechnung sagt, was du mindestens verlangen musst, um deine Ziele zu erreichen. Was der Markt zahlt, ist eine andere Frage. Liegt dein rechnerischer Satz deutlich über dem üblichen Niveau, hilft kein Nachrechnen, sondern nur eine der drei Stellschrauben: Auslastung erhöhen, Kosten senken oder in ein Segment wechseln, das mehr zahlt.

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