Wohnfläche berechnen
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnen – mit Dachschrägen, Balkon und Terrasse, Raum für Raum. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Was die Wohnflächenverordnung anrechnet
Die WoFlV gilt seit 2004 und ist der Maßstab, auf den sich Mietverträge und Kaufangebote üblicherweise beziehen. Flächen unter einer Höhe von einem Meter zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, ab zwei Metern voll. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, bei besonders hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte.
Warum Dachgeschosswohnungen oft kleiner sind als gedacht
Ein Zimmer mit vier Metern Grundfläche unter der Schräge kann leicht ein Drittel seiner Fläche verlieren. Deshalb wird hier je Raum nicht eine Breite abgefragt, sondern die drei Höhenzonen getrennt: die Breite des Streifens unter einem Meter, des Streifens zwischen ein und zwei Metern und des Bereichs mit voller Höhe. Multipliziert mit der Raumlänge ergeben sie die anrechenbare Fläche.
Was gar nicht mitzählt
Kellerräume, Waschküchen, Heizungs- und Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen und Dachböden zählen nach § 2 WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche – auch dann nicht, wenn sie ausgebaut sind. Ein Hobbyraum im Keller taucht in Anzeigen trotzdem regelmäßig auf; rechtlich ist das keine Wohnfläche.
Wenn die Angabe im Mietvertrag nicht stimmt
Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, gilt das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann – und auch die Betriebskostenabrechnung ist dann auf Basis der falschen Fläche erstellt. Wer nachmisst, sollte das Ergebnis dokumentieren; diese Aufstellung lässt sich dafür ausdrucken.
Richtig messen
Gemessen wird die lichte Fläche zwischen den Wänden, in Höhe des Fußbodens. Fenster- und Türnischen bleiben außen vor, Schornsteine, Pfeiler und freistehende Säulen ab 0,1 Quadratmetern Grundfläche werden abgezogen. Fußleisten und Verkleidungen zählen mit.